Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin/Korrektorin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder laut deutschem Gesetz unabdingbar vorgeschrieben ist.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin/Korrektorin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit den Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn die Übersetzerin/Korrektorin bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei der Übersetzerin/Korrektorin eingeht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit ihren Auftraggebern getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für die Übersetzerin/Korrektorin verbindlich.

 

Umfang des Übersetzungs- & Korrekturauftrags

1. Die Übersetzung/Korrektur wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

2. Sofern nicht anders vereinbart, umfassen die Übersetzungs- und Korrekturaufträge lediglich die Übersetzung/Korrektur der Dokumente. Layout-Arbeiten müssen vom Auftraggeber nach Abschluss der Übersetzung/Korrektur selbst ausgeführt werden.

 

Lieferung

1. Die Lieferung der fertigen Übersetzung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt für gewöhnlich per E-Mail. Die Übersetzerin/Korrektorin haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der Übersetzung im Rahmen des elektronischen oder postalischen Versands. Versandkosten, Portokosten und andere Nebenkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rücksendung von bereitgestellten Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

2. Soweit die Übersetzerin/Korrektorin durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, sind weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

3. Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung/Korrektur an den Kunden nachweisbar (Versandbestätigung, E-Mail im Postausgang, Quittung der Post, Annahme des Kuriers) abgeschickt wurde. Auf Wunsch kann die Übersetzung/Korrektur als CD oder Ausdruck zugesandt werden. Der Versand eines Ausdrucks oder einer CD wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin/Korrektorin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung/Korrektur (Bearbeitung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, Aufmachung, etc.) zu unterrichten. Ist die Übersetzung/Korrektur für den Druck oder zur Veröffentlichung bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin/Korrektorin einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung/Korrektur notwendig sind (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.), hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin/Korrektorin zur Verfügung zu stellen.

3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin/Korrektorin.

 

Mängelbeseitigung

Die Übersetzerin/Korrektorin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung/Korrektur enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Die Übersetzung/Korrektur gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel (z. B. fehlende Textpassagen) nicht binnen 5 Werktagen und versteckte Mängel (z. B. Irrtümer bei der Vorlageninterpretation) nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Auftragsgeber der Übersetzerin/Korrektorin keine Liste der anzuwendenden Termini vor Bearbeitungsbeginn bereitgestellt hat. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist der Übersetzerin/Korrektorin eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine Vereinbarung getroffen wurde.

 

Haftung

Die Übersetzerin/Korrektorin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung der Übersetzerin/Korrektorin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

 

Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin/Korrektorin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

Vergütung

1. Der Umfang einer Übersetzung wird in der Regel anhand der Anzahl der Worte des Ausgangstextes ermittelt. Der Preis pro Wort beträgt 0,15€.

2. Korrekturen werden im Viertelstundentakt berechnet. Der Preis pro angefangener Viertelstunde beträgt 9,75€.

3. Bei Kunden mit Sitz in Deutschland ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung/Korrektur fällig.

4. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden um Vorkasse in voller Summe gebeten. Je nach Arbeitsaufwand und Höhe der Summe kann über eine Teilvorauszahlung verhandelt werden.

5. Die Übersetzerin/Korrektorin kann bei umfangreichen Übersetzungen/Korrekturen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung/Korrektur objektiv notwendig ist. Sie kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

6. Die Übersetzerin/Korrektorin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.

7. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Siehe Artikel 1. und 2. unter Vergütung.

8. Im Falle von Auslandsgeschäften hat der Auftraggeber sämtliche Geldtransferkosten, die möglicherweise entstehen, zu berücksichtigen und zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den von der Übersetzerin/Korrektorin erstellten Rechnungen aufgeführt.

 

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

1. Die Übersetzung/Korrektur bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin/Korrektorin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

2. Die Übersetzerin/Korrektorin behält sich ihr Urheberrecht an der Übersetzung/Korrektur vor.

 

Vertragskündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungs- und Korrekturarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin/Korrektorin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin/Korrektorin steht in diesem Fall Schadensersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

 

Anwendbares Recht

1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aachen.

2. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.